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Leistungen

Privatanzeige einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit

Privatanzeige einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit

Zuständige Stelle

Bußgeldstelle Wiesloch

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an das Ordnungsamt schicken, oder per Mail mit pdf-Datei als Anlage.

Fristen

Innerhalb einer Woche ab Tattag.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefülltes Formular, Beweise wie beispielsweise Fotos.

Kosten

keine

Hinweise

Eine Privatanzeige verpflichtet die Stadt Wiesloch zur Prüfung, ob tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ihre Verfolgung geboten ist. Ein Anspruch auf die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens besteht nicht.

Freigabevermerk

2024-02 Bußgeldstelle Stadt Wiesloch