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Personalausweis, Reisepass

Informationen des Bürgerbüros Wiesloch über Unterlagen und Voraussetzungen.

Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

1. grundsätzlich vorzulegen sind:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass,
  • ein aktuelles, biometrisches und kontrastreiches Passfoto,
  • persönliches Erscheinen für alle Antragsteller
  • in bestimmten Fällen: Geburts- wenn verheiratet: Heiratsurkunde (siehe Ziffern 2 bis 4)

2. bei erstmaliger Ausstellung eines Personalausweises durch die Stadt Wiesloch:

  • Geburtsurkunde, wenn verheiratet: Heiratsurkunde,
  • bei Urkunden in nicht deutscher Sprache zusätzlich: beglaubigte Übersetzung nach ISO-Norm,
  • bei Namensänderungen zusätzlich: amtliche Bescheinigung über Namensänderung,
  • bei Einbürgerung zusätzlich: Einbürgerungsurkunde,
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich: Bundesvertriebenenausweis oder Staatsangehörigkeitsausweis sowie Registrierschein und Namenserklärung

3. bei Diebstahl / Verlust des Personalausweises:

  • Geburtsurkunde, wenn verheiratet: Heiratsurkunde,
  • zusätzlich: Diebstahlsanzeige der Polizeibehörde (unter Umständen auch ausländische Anzeige, sofern Diebstahl im Ausland geschah und dort angezeigt wurde),
  • bei Verlust des Personalausweises wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen
  • Ihr Personalausweis wird gesperrt wenn die Online-Ausweisfunktion eingeschalten ist

4. bei Personalausweisen für Kinder unter dem 16. Lebensjahr zusätzlich:

  • Zustimmungserklärung beider Elternteile (mit Unterschrift, formlos oder Vordruck des Bürgerbüros) ,
  • Ausweise oder Pässe der Eltern für einen Unterschriftsvergleich,
  • bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss oder aktuelle Negativerklärung,
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde, falls bisheriger Ausweis nicht in Wiesloch ausgestellt wurde

5. bei erstmaliger Eintragung eines Doktortitels bei der Stadt Wiesloch zusätzlich:

  • ist das Original der Urkunde über den verliehenen Titel vorzulegen,
  • gegebenenfalls auch Geburts-, wenn verheiratet: Heiratsurkunde, falls bisheriger Ausweis nicht in Wiesloch ausgestellt wurde

Gebühren und Bearbeitungszeit:

Personalausweis bei Antragsteller unter 24 Jahren:

  • Gebühr: 22,80 Euro,
  • Gültigkeit: bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre,
  • Ausstellungszeitraum: circa 3 bis 4 Wochen

Personalausweis bei Antragsteller ab 24 Jahren:

  • Gebühr: 37,00 Euro
  • Gültigkeit: 10 Jahre,
  • Ausstellungszeitraum: circa 3 bis 4 Wochen

Vorläufiger Personalausweis:

  • Gebühr: 10,00 Euro,
  • Gültigkeit: bis maximal 3 Monate,
  • sofortige Ausstellung,
  • Ausstellung nur in Verbindung mit gleichzeitiger Antragstellung für endgültigen Personalausweis möglich

Weitere Gebührenregelung:

  • Nachträgliches Einschalten- oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebürenfrei
  • Ändern der PIN: gebührenfrei

Reisepass / Expresspass / vorläufiger Reisepass

1. Grundsätzlich vorzulegen sind:

  • ein aktuelles, kontrastreiches und biometrisches Passfoto,
  • persönliches Erscheinen für alle Antragsteller
  • Personalausweis oder Reisepass, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • in bestimmten Fällen: Geburts-, wenn verheiratet: Heiratsurkunde - siehe Ziffern 2 bis 4!

2. bei erstmaliger Ausstellung eines Passes durch die Stadt Wiesloch und wenn noch kein Personalausweis von Wiesloch ausgestellt wurde:

  • Geburtsurkunde, wenn verheiratet: Heiratsurkunde,
  • bei Urkunden in nicht deutscher Sprache zusätzlich: beglaubigte Übersetzung,
  • bei Urkunden in nicht lateinischen Schriftzeichen zusätzlich: beglaubigte Übersetzung nach ISO-Norm,
  • bei Namensänderung zusätzlich: amtliche Bescheinigung über Namensänderung,
  • bei Einbürgerung zusätzlich: Einbürgerungsurkunde,
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich: Bundesvertriebenenausweis oder Staatsangehörigkeitsausweis sowie Registrierschein und Namenserklärung

3. bei Diebstahl / Verlust des Reisepasses:

  • Personalausweis, sofern von Wiesloch ausgestellt,
  • wenn Personalausweis nicht von Wiesloch ausgestellt, dann zusätzlich Geburts-, wenn verheiratet: Heiratsurkunde,
  • zusätzlich Diebstahlsanzeige der Polizeibehörde (unter Umständen auch ausländische Anzeige, sofern Diebstahl im Ausland geschah und dort angezeigt wurde),
  • bei Verlust des Reisepasses wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen

4. bei Reisepässen für Personen unter 18 Jahren zusätzlich:

  • Zustimmung beider Elternteile (schriftlich mit Unterschrift, formlos oder Vordruck des Bürgerbüros) sowie Ausweise oder Pässe der Eltern für einen Unterschriftsvergleich; bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss oder aktuelle Negativerklärung,
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde, falls bisheriger Ausweis oder Pass nicht in Wiesloch ausgestellt wurde

Gebühren und Bearbeitungszeit:

Reisepass bis 24. Lebensjahr:

  • Gebühr: 37,50 Euro,
  • Gültigkeit: 6 Jahre,
  • Ausstellungszeitraum: zirka 4 Wochen

Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:

  • Gebühr: 70,00 Euro,
  • Gültigkeit: 10 Jahre,
  • Ausstellungszeitraum: zirka 4 Wochen

Expresspass bis zum 24. Lebensjahr:

  • Gebühr: 69,50 Euro,
  • Gültigkeit: 6 Jahre,
  • Ausstellungszeitraum: 3 Werktage

Expresspass ab dem 24. Lebensjahr:

  • Gebühr: 92,00 Euro,
  • Gültigkeit: 10 Jahre,
  • Ausstellungszeitraum: 3 Werktage

Vorläufiger Reisepass (altersunabhängig):

  • Gebühr: 26,00 Euro,
  • Gültigkeit: 1 Jahr,
  • sofortige Ausstellung
  • Ausstellung nur in Verbindung mit endgültigem Reisepass (59,00 Euro) möglich,
  • vorläufiger Reisepass wird bei Abholung des endgültigen Reisepasses eingezogen

Ein Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten kostet 59,50 Euro mit normaler Laufzeit und 91,50 Euro als Expressvariante.

Ein Reisepass über 24 Jahren mit 48 Seiten kostet 82,- Euro mit normaler Laufzeit und 114,- Euro als Expressvariante.