Rathaus-Wegweiser

Persönliche Vorsprachen, auch in den Ortsverwaltungen, sind nur noch mit Termin möglich. So können Wartezeiten vermieden werden.Bitte nutzen Sie für das Bürgerbüro, Ausländeramt und Standesamt gerne die online-Terminvergabe, siehe Infoseite Terminvergabe.Im Foyer des Rathauses ausgelegte Planunterlagen können während der Öffnungszeiten auch ohne vorherige Terminvereinbarung eingesehen werden.
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Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz
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Allgemeine Öffnungszeit
Formulare und Onlinedienste
- Änderung nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Anzeige
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Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden. - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Antrag
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle