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Rathaus-Wegweiser

Achtung-Warnschild

Persönliche Vorsprachen, auch in den Ortsverwaltungen, sind nur mit Termin möglich. So können Wartezeiten vermieden werden.Infoseite Terminvergabe.

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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Grundbucheinsichtsstelle Wiesloch

Beschreibung

Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.

Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von

  • Eigentumsumschreibungen
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen
  • usw.

sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.

Hausanschrift

Marktstr. 13
69168 Wiesloch
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Hausanschrift

Pfarrwiese 2
69168 Wiesloch-Schatthausen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (0 62 22) 8 42 97
Fax (0 62 22) 8 44 27 43

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Rathaus Wiesloch: Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Allgemeine Öffnungszeit

Ortsverwaltung Baiertal: Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Allgemeine Öffnungszeit

Ortsverwaltung Schatthausen: Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Montag
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Wiesloch Frau Glaab
Gebäude Rathaus 2. OG
Raum 401
Schlatthausen Frau Grimm

Formulare und Onlinedienste