Rathaus-Wegweiser
Persönliche Vorsprachen, auch in den Ortsverwaltungen, sind nur mit Termin möglich. So können Wartezeiten vermieden werden.Infoseite Terminvergabe.
Kommunikation per E-Mail:
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Allgemeine Datenschutzhinweise:
Beachten Sie bitte, dass eine E-Mail grundsätzlich unsicher ist, wenn Sie nicht selbst geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.
Schutzwürdige Nachrichten oder E-Mails mit personenbezogenen Daten sollten daher entweder mittels konventioneller Post oder per De-Mail verschickt werden. De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und besonders geschützte elektronische Kommunikation. Wenn Sie eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.
Grundbucheinsichtsstelle Wiesloch
Beschreibung
Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
- usw.
sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.