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Rathaus-Wegweiser

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Persönliche Vorsprachen, auch in den Ortsverwaltungen, sind nur mit Termin möglich. So können Wartezeiten vermieden werden.Infoseite Terminvergabe.

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Wenn Sie mit uns per E-Mail kommunizieren, achten Sie bitte darauf, keine Dateianhänge in veralteten, unsicheren Formaten zu verwenden. Das sind z.B. *.DOC (Word) oder *.XLS (Excel). Ansonsten wird die gesamte E-Mail von unserem Mailprovider abgewiesen und Sie erhalten eine Fehlermeldung.
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Allgemeine Datenschutzhinweise:
Beachten Sie bitte, dass eine E-Mail grundsätzlich unsicher ist, wenn Sie nicht selbst geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.
Schutzwürdige Nachrichten oder E-Mails mit personenbezogenen Daten sollten daher entweder mittels konventioneller Post oder per De-Mail verschickt werden. De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und besonders geschützte elektronische Kommunikation. Wenn Sie eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)

Beschreibung

Hinweis zur De-Mail:
Bitte verwenden Sie bei einer De-Mail in der Anrede den Dienststellennamen. Die eingehenden De-Mails werden über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz an unsere Dienststelle weitergeleitet.

 

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Obere Vermessungs,- Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde für die Landkreise, zusätzlich untere Flurbereinigungsbehörde in den Stadtkreisen
  • Gesetzliche Aufgaben nach dem Flurbereinigungsgesetz (u. a. Anordnungen, Feststellung bzw. Genehmigung von Wege- und Gewässerplänen) sowie Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte im Vorverfahren
  • Landesvermessung: Grundlagenvermessung (Lage, Höhe, Schwere) und Topographische Landesaufnahme
  • Erzeugung von landesweiten Geobasisdaten und zentrales Geodatenmanagement
  • Herstellung und Herausgabe der amtlichen topographischen Karten sowie von Wander-, Rad- und Freizeitkarten
  • Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Ausbildung in den Berufen Vermessungstechniker/in und Geomatiker/in. Das LGL bildet selbst Geomatiker/innen aus.
  • Geodatenzentrum für die Fachbereiche im Ressort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
  • Fachaufsicht über
    • die unteren Flurneuordnungs- und Vermessungsbehörden
    • die Städte mit eigenem Liegenschaftskataster
    • den Bodenfonds
    • den Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg
  • Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

     

Das LGL übt die Fachaufsicht über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure aus. Dabei geht es unter anderem um die Einhaltung der fachspezifischen Vorschriften, insbesondere bei der Erledigung hoheitlicher Vermessungsaufgaben, sogenannter "Liegenschaftsvermessungen".
Liegenschaftsvermessungen werden von unteren Vermessungsbehörden sowie durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbV) durchgeführt. Aufgrund einer Änderung des Vermessungsgesetzes sind seit 1. Juli 2011 für bestimmte Liegenschaftsvermessungen für Privatkunden ausschließlich die ÖbV zuständig. Zur Frage, ob die untere Behörde oder ein ÖbV eine bestimmte Liegenschaftsvermessungen ausführt, erteilen die unteren Vermessungsbehörden und die ÖbV nähere Auskünfte.

 

Hausanschrift

Büchsenstraße 54
70174 Stuttgart
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Parkplatz

Anfahrt mit PKW:

Parkplatz:

1 Behindertenparkplatz vor dem Hauptgebäude, Zufahrt von Osten über Schloßstraße.

Parkhaus:

Hofdienergarage Ecke Schloß-/ Kienestraße, Zufahrt über Schellingstraße.

Kontakt

Telefon (07 11) 9 59 80-0
Fax (07 11) 9 59 80-700
De-Mail (Bitte Hinweis in der Beschreibung beachten) poststelle@mlr.bwl.de-mail.de

Persönlicher Kontakt

Ina Nicklis

Bürgerreferentin

Telefon (07 11) 9 59 80-184
Fax (07 11) 9 59 80-700

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